Kognitive Verhaltenstherapie
Schritt für Schritt die Gefühle, das Verhalten und das Denken positiver gestalten.
DIAGNOSTIK
BEHANDLUNGSZIELE
METHODEN
RESSOURCEN
Was ist Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)?
Unser Behandlungsansatz basiert auf den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT). Diese legt den Fokus auf das Zusammenspiel zwischen Gefühlen, Denk- und Handlungsweisen des Menschen. Das Ziel ist es, hilfreiche Verhaltensweisen und Denkstrukturen für den Alltag zu erarbeiten und einzuüben sowie das emotionale Erleben positiv zu beeinflussen. Hierzu wenden wir verschiedene wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Methoden an, die sich in der Praxis gut bewährt haben. Gemeinsam hinterfragen wir eingefahrene Denkmuster und stellen diese auf den Prüfstand. Einfach gesagt bedeutet dies: Hilfe zur Selbsthilfe. Denn nur durch gelebte Praxis können Sie Ihren Alltag und die Probleme durch Ihre psychische Erkrankung besser bewältigen.
Typisch für die KVT ist die Transparenz zwischen uns als Therapeuten und Ihnen als Patient: Im gesamten Ablauf der Therapie, ausgehend von der Diagnostik, über die Therapieplanung bis hin zur Therapiedurchführung erhalten Sie eine genaue Vorstellung darüber, wie die nächsten Schritte in Ihrer individuellen Therapie aussehen. Wir arbeiten gemeinsam an Ihren Behandlungszielen und setzen nur solche therapeutischen Schritte und Übungen um, die Sie akzeptieren und auch motiviert durchführen können. Im Sinne eines ressourcenorientierten Ansatzes gehen wir gezielt auf Ihre persönlichen Stärken und Fähigkeiten ein. Dabei prüfen wir gemeinsam, welche Fähigkeiten wir bei Ihnen reaktivieren und welche neuen Ressourcen wir erarbeiten können, die Ihnen bei der Bewältigung von Problemen helfen.
Wir bieten psychotherapeutische Unterstützung und Beratung bei:
Depressive Symptome | Posttraumatische Belastungsstörung | Persönlichkeitsstörungen | Nachsorge von Suchterkrankungen |
Angst / Paniksymptome | Anpassungsstörung | Essstörungen | Sexuelle Probleme |
Soziale Unsicherheit | Akute Belastungssituationen | Psychosomatische Beschwerden | Schlafstörungen |
Zwänge | Trauer | Beziehungskonflikte | … |
Der Ablauf Ihrer Therapie
Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung bei uns haben oder sich einfach beraten lassen möchten. Die telefonische Sprechzeit finden Sie auf unserer Startseite.
Falls Sie uns eine Mail schicken, sollten Sie beachten, dass diese nicht verschlüsselt gesendet wird. Unverschlüsselte E-Mails können theoretisch wie Postkarten von Unbefugten mitgelesen werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie von Erstkontakten per E-Mail abzusehen und sich stattdessen während der telefonischen Sprechzeiten persönlich zu melden.
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung, ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, dass Patientinnen und Patienten in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, die mindestens 50 Minuten dauert. Ausnahmen gibt es für Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren.
Diese Sprechstunde dient zur Klärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche weiteren Hilfsangebote möglich sind, auch können erste psychotherapeutische Interventionen im Rahmen der Sprechstunden erfolgen. Am Ende der Sprechstunde werden Empfehlungen für das weitere Vorgehen besprochen und im Formular PTV11 verschriftlicht.
Unter der Telefonnummer 116 117 (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung) können Sie sich innerhalb der nächsten vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln lassen, haben dann aber keine Auswahl in welcher Praxis diese stattfinden wird. Alle niedergelassenen Psychotherapeuten sind verpflichtet, einen freie Termin pro Woche für Psychotherapeutische Sprechstunden an die Kassenärztliche Vereinigung zu melden. Das verkürzt zwar die Wartezeiten für ein Erstgespräch, leider aber nicht die Zeit bis zur Aufnahme einer Therapie, da es nach wie vor nicht ausreichend Therapieplätze gibt.
Wie alle niedergelassene Psychotherapeuten bieten auch wir diese auf die Verhinderung von chronischen Verläufen und zur akuten Entlastung ausgerichtete Behandlung an, die entweder direkt über die Praxis oder wieder über die Vermittlung durch die 116 117 in Anspruch genommen werden kann.
Gibt es in der psychotherapeutischen Sprechstunde Hinweise auf eine behandlungsbedürftige psychische Störung mit Krankheitswert, kann sich die so genannte Probatorik anschließen. In diesen 2 bis 4 Sitzungen führen wir eine ausführliche Diagnostik in Form von Tests, Lebensfragebögen sowie eine ausführliche Anamnese durch und klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele und Vorstellungen.
Wir nehmen uns Zeit, sorgfältig zu prüfen, ob Ihre Ziele mit Ihren aktuellen Rahmenbedingungen und unseren Methoden und Möglichkeiten in einer realistischen Zeit erreicht werden können. Außerdem kann in dieser Zeit ein Gefühl entwickelt werden, ob eine tragfähige und vertrauensvolle Therapiebeziehung aufgebaut werden kann, in der Sie sich ausreichend sicher und wohl fühlen, um auch an Herausforderungen wachsen zu können.
Die Kurzzeittherapie 1 und 2 umfassen jeweils 12 Sitzungen a 50 Minuten und können ohne einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse beantragt werden. Abhängig von Ihren Therapiezielen werden diese Sitzungen wöchentlich durchgeführt und können gegen Ende ausgeschlichen werden.
In der Therapie geht es immer um Hilfe zur Selbsthilfe, so dass auch hier der Fokus darauf liegt, nach Möglichkeiten zu suchen, die es Ihnen ermöglichen den täglichen Alltag besser und zufriedener zu bewältigen. Dabei immer nach dem Motto: „So viel Hilfe wie nötig und gleichzeitig so wenig und kurz wie möglich.“
Manche psychischen Störungen, vor allem wenn sie schon einen chronischen Verlauf genommen haben oder sehr schwerwiegende Symptome mit sich bringen, können auch eine Langzeittherapie erforderlich machen. Auch hier geht es um eine gezielte therapeutische Begleitung mit dem Ziel, Sie wieder selbst zu befähigen Ihren Alltag zu gestalten und Ihr Leben zu managen.
Langzeittherapien können bis zu 80 Sitzungen umfassen, aber auch hier handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot und keine Lebensbegleitung. Auch wenn das gemeinsame Arbeiten gut tut oder sogar vielleicht Freude macht, machen wir unseren Job nur dann gut, wenn Sie sich nach einiger Zeit gerne und innerlich gestärkt von uns wieder verabschieden möchten. Deshalb ist es auch so wichtig, schon während der laufenden Therapie nach zuverlässigen Kontakten zu suchen, die auch langfristig vorhanden sind.
Wann fallen Kosten an und wer übernimmt diese?
Bringen Sie einfach Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit, Sie müssen in der Regel keine Kosten selbst tragen. Als approbierte Psychotherapeutinnen haben wir jeweils eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und können psychotherapeutische Leistungen gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten wie uns die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein. Vor unserem Erstgespräch sollten sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsvertrag einsehen oder bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist der Fall, wenn ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind. Auskunft zur Zuständigkeit kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft geben.
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann sich z.B. auch dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und sind steuerlich absetzbar.
Wenn Sie eine Beratung oder Paartherapie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen, da es sich nicht um eine Kranken- und Heilbehandlung handelt. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann sich z.B. auch dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten lassen wollen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar.